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Odoo Funktionen

Buchhaltung One Stop Shop (EU-OSS)

Odoo 15 Enterprise verfügt über die EU One Stop Shop (OSS) Funktionalität:

Ab dem 1. Juli 2021 müssen sich EU-Unternehmen, die innerhalb der EU Waren im Wert von über 10 000 EUR an Käufer in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, im Mitgliedstaat des Käufers registrieren lassen und dort die Mehrwertsteuer entrichten. Unterhalb dieses neuen EU-weiten Schwellenwerts können Sie auf Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe weiterhin die inländischen Vorschriften für die Mehrwertsteuer anwenden. Um die Anwendung dieser EU-Richtlinie zu vereinfachen, ermöglicht das One-Stop-Shop (OSS)-Registrierungssystem den Unternehmen, eine einmalige Steuererklärung abzugeben.

Dieses Modul macht es möglich, indem es bei der Erstellung der erforderlichen EU-Steuerpositionen und Steuern hilft, um die erforderlichen Steuern automatisch anzuwenden und zu erfassen.

Sie müssen nur noch prüfen, ob die vorgeschlagene Zuordnung für die von Ihnen verkauften Produkte und Dienstleistungen geeignet ist.

Wir beraten Sie gern!

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